Es ist 6 Uhr morgens. Sie genießen gerade Ihren ersten Schluck Kaffee, da beginnt der Walzer: Wuff, Wuff, Wuff! Wer selbst Hunde hat, versteht das. Aber wenn der Lärm vom Nachbarn kommt, ist die Situation explosiv. Ich habe in meiner Praxis erlebt, wie harmloses Bellen Beziehungen im Zinshaus in Wien zerstört hat. Viele Tierhalter in Österreich kennen die genauen Lärmgrenzen nicht – und das kann Ihnen teuer zu stehen kommen oder, noch schlimmer, zu jahrelangem Ärger mit den Nachbarn führen. Lesen Sie jetzt, welche Zeitfenster wirklich zählen und wie Sie sich legal wehren können.
Die Österreichische Realität: Was gilt für Hundegebell?
Mal ehrlich: Ein Hund bellt. Das ist wie Wasser, das nass ist. Aber wo verläuft die Grenze zwischen normalem Lautäußern und einer unzumutbaren Störung? Während es in Österreich kein Bundesgesetz gibt, das die Länge des Bellens minutengenau regelt (wie oft im Ausland zitiert), stützen sich Gerichte und Gemeinden auf die sogenannten „ortsüblichen Verhältnisse“ und die allgemeinen Ruhezeiten. Und genau hier liegt der Haken, den viele übersehen:
- Die Mittagsruhe: Typischerweise von 12:00 bis 14:00 Uhr bzw. 13:00 bis 15:00 Uhr, abhängig von Ihrer Gemeinde (z.B. in manchen Tiroler Dörfern strenger als in der Wiener Innenstadt).
- Die Nachtruhe: Meist von 22:00 bis 6:00 Uhr.
In diesen Ruhezeiten sind Lärmbelästigungen, die als unzumutbar gelten, Tabu. Und ja, das schließt auch das Jaulen, Heulen und konstante Bellen Ihres Vierbeiners ein.
Die „30-Minuten-Regel“: Was Gerichte tatsächlich fordern
Obwohl diese Angabe oft fälschlicherweise als starres Gesetz dargestellt wird, basiert sie auf wichtigen juristischen Präzedenzfällen, die in Deutschland (z.B. OLG Köln) und von österreichischen Richter*innen oft als Richtlinie herangezogen werden, um die Zumutbarkeit zu prüfen. In der Praxis bedeutet das:

Ihr Hund darf insgesamt nicht länger als 30 Minuten pro Tag bellen.
Und noch wichtiger:
Unterbrechungen sind entscheidend: Das Bellen darf nicht länger als 10 Minuten am Stück dauern.
Wenn Ihr Nachbarshund beispielsweise jeden Abend von 22:05 bis 22:20 Uhr ein Konzert gibt, dann ist das bereits ein Verstoß, auch wenn er tagsüber ruhig ist. Dieses spezifische Wissen ist der Schlüssel zur Deeskalation oder, wenn nötig, zur juristischen Geltendmachung Ihrer Rechte. Es geht nicht nur um die Lautstärke, sondern um die Dauer und die Ununterbrochenheit.
Warum ländliche Regionen nachsichtiger sind
Haben Sie bemerkt, dass auf einem Bauernhof im Waldviertel das Bellen eines Wachhundes kaum jemand stört? Die Lärmentwicklung wird immer im Kontext der Umgebung bewertet. Auf dem Land, wo Hunde oft zur Bewachung eingesetzt werden, ist eine höhere Toleranz üblich. In dicht besiedelten städtischen Wohnanlagen (wie den Gemeindebauten in Wien), gelten jedoch die strengsten Maßstäbe, denn hier wird die Störungslage als höher eingestuft.

Der ultimative Praxis-Tipp: Das Lärmprotokoll richtig führen
Das direkte Gespräch mit den Hundebesitzer*innen ist immer der erste, zivilisierte Schritt. Sagen Sie: „Ich verstehe, dass Bello nervös ist, aber in der Mittagsruhe stört es leider sehr.“ Oft sehen die Besitzer*innen das Problem nicht, wenn sie selbst nicht zu Hause sind.
Aber was, wenn die Einsicht fehlt? Dann ist Dokumentation Ihr stärkstes Werkzeug. Ein lückenloses Lärmprotokoll kann vor einem Schlichtungsverfahren oder Gericht den Unterschied ausmachen. Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie es unanfechtbar führen:
- Datum und Uhrzeit (Sekundengenau): Notieren Sie exakt, wann das Bellen begann und endete.
- Art des Lärms: War es Jaulen (Heulen), Kläffen (hohes Bellen), oder tiefes Bellen?
- Dauer des ununterbrochenen Bellens: Halten Sie fest, ob es 5 Minuten oder 15 Minuten durchgehend waren.
- Intensität: Konnten Sie das Bellen bei geschlossenen Fenstern hören? Mussten Sie den Fernseher lauter stellen?
- Zeugen: Dies ist das Wichtigste! Bitten Sie andere Nachbarn oder Freunde, das Protokoll mit ihrer Unterschrift zu bestätigen. Ein Protokoll ohne Zeugen ist vor Gericht kaum etwas wert.
Vergessen Sie nicht: Dies gilt nicht nur für Hunde. Das Protokoll funktioniert genauso gut bei lauten Partys, zu lauter Musik oder wenn der Nachbar jeden Sonntag um 7 Uhr im Gartenwerkzeug-Markt ist.
Fazit und Ihre nächsten Schritte
Als Tierliebhaberin weiß ich, dass niemand seinen Hund absichtlich zum Lärmen erzieht. Doch als Anwohner in Österreich haben Sie ein Recht auf Ruhe. Merken Sie sich die 30/10-Minuten-Regel als Faustformel für Zumutbarkeit. Wenn das Gespräch scheitert, führen Sie ein minutiöses Lärmprotokoll (am besten mit Zeugen), bevor Sie den Weg zur Schlichtungsstelle einschlagen.
Hatten Sie schon einmal extreme Probleme mit bellenden Nachbarshunden in Österreich? Wie haben Sie die Situation gelöst?

