Wie viel Rente bekommt, wer nie wirklich gearbeitet hat?

Wie viel Rente bekommt, wer nie wirklich gearbeitet hat?

Die Vorstellung, dass man in Österreich ganz ohne eigene Einzahlungen eine staatliche Absicherung erhält, klingt für viele nach einem Märchen. Doch die Realität ist komplizierter und betrifft mehr Menschen, als Sie vielleicht annehmen. Wenn Sie sich fragen, wie hoch die Rente für jemanden ist, der nie in die Pensionskasse eingezahlt hat, dann lesen Sie jetzt weiter. Es geht nicht nur um Zahlen, sondern um Ihre finanzielle Sicherheit im Alter.

Ich habe mir die Details der österreichischen Pensionsversicherung und der sozialen Sicherung angesehen und festgestellt: Die klassische „Rente“ nach einem Leben ohne Arbeit ist null. Aber es gibt eine wichtige staatliche Auffanglinie, die oft unterschätzt wird.

Die bittere Wahrheit: Warum Ihr Pensionskonto leer bleibt

Die Pensionshöhe basiert in Österreich auf den erworbenen Versicherungszeiten und Beitragsgrundlagen. Wer nie gearbeitet hat, hat keine Beitragsjahre angesammelt. Das ist die einfache Rechnung.

Viele übersehen jedoch, dass bestimmte Zeiten ohne Erwerbstätigkeit (Anrechnungszeiten) trotzdem „bewertet“ werden können. Aber selbst diese Anrechnungszeiten fehlen oft völlig, wenn man nie den Fuß auf den Arbeitsmarkt gesetzt hat.

Wer bekommt trotzdem „Punkte“ auf sein Pensionskonto?

In Österreich gibt es eine entscheidende Ausnahme, die sich auf das Pensionskonto auswirkt. Sie betrifft insbesondere Eltern:

  • Kindererziehungszeiten: Für die Erziehung von Kindern bis zu einem bestimmten Alter werden Zeiten gutgeschrieben, als hätte man gearbeitet.
  • Pro Kind können diese Zeiten, die als Beitragszeiten vom Staat finanziert werden, die spätere Pensionsansprüche erhöhen.
  • Ein Beispiel aus meiner Praxis: Diese Gutschriften sind oft nur ein Tropfen auf den heißen Stein, können aber das Konto von null wegbewegen.

Aber Achtung: Selbst mit Kindererziehungszeiten ist die resultierende Pension meist extrem gering. Wie der Standard kürzlich berichtete, können selbst bei vielen Kindern die Ansprüche unter dem Existenzminimum liegen.

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Der wahre Rettungsanker: Die Ausgleichszulage

Das, was in Österreich landläufig oft mit „Rente ohne Einzahlung“ verwechselt wird, ist die Ausgleichszulage zur Pension. Sie ist das Pendant zur deutschen Grundsicherung und greift, wenn die reguläre Pension nicht zur Deckung des Lebensunterhalts ausreicht.

Die Ausgleichszulage ist keine Rente im klassischen Sinne, sondern eine bedarfsorientierte Sozialleistung. Sie garantiert das gesetzliche Mindesteinkommen.

Was bedeutet das konkret für „Null-Renten“?

Wir reden hier nicht über Luxus, sondern über die Sicherstellung des Existenzminimums im Alter. Der Richtsatz für die Ausgleichszulage (für Alleinstehende) wird regelmäßig angepasst und lag im Jänner 2024 bei 1.217,96 Euro im Monat. Das ist das, was der Staat mindestens anstrebt, dass jeder pensionierte Mensch zur Verfügung hat.

Und jetzt kommt der Schock: Wenn jemand keine eigene Pension hat, weil er nie eingezahlt hat, springt die Ausgleichszulage (unter strenger Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen) ein und hebt das Einkommen auf diesen Mindestrichtsatz.

Dies erklärt, warum die „Null-Rente“ oft höher ist als eine winzige Kleinstpension, die knapp unter dem Richtsatz liegt.

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Der größte Haken, den viele vergessen

Im Gegensatz zur Regelpension ist die Ausgleichszulage eine Sozialleistung. Das bedeutet, dass sie von Ihrem gesamten Einkommen und, in gewissen Grenzen, von Ihrem Vermögen abhängt.

  • Partnerschaft zählt: Auch das Einkommen des Ehepartners oder Lebensgefährten wird berücksichtigt. Wenn Ihr Partner gut verdient, kann Ihr Anspruch verfallen.
  • Vermögensgrenze: Ersparnisse und größere Wertanlagen (mit Ausnahmen, wie z.B. das selbst bewohnte Eigenheim) können Ihre Ansprüche mindern oder ausschließen.
  • Kein „echter“ Rentenanspruch: Es ist keine Leistung, die Sie sich erarbeitet haben, sondern eine bedarfsorientierte Hilfe.

Ihr Life-Hack: Die Freiwillige Weiterversicherung

Viele junge Menschen denken, sie brauchen sich nicht darum zu kümmern. Aber wenn Sie sich in einem Lebensabschnitt befinden, in dem Sie nicht pflichtversichert sind (z.B. lange Auslandsaufenthalte, lange Studienzeiten ohne Job), gibt es einen Weg, um nicht völlig bei null zu starten, falls die Dinge schiefgehen:

So funktioniert die Nachzahlung:

  1. Prüfen Sie Ihre Lücken in der Pensionsversicherung (etwa durch Karenzzeiten ohne Anspruch).
  2. Informieren Sie sich bei Ihrem Pensionsversicherungsträger über die Möglichkeit der freiwilligen Höherversicherung oder der Nachzahlung von fehlenden Beitragszeiten.
  3. Auch wenn es jetzt kostet, jeder nachgezählte Beitragsmonat kann später verhindern, dass Sie auf die Ausgleichszulage angewiesen sind und Ihnen mehr finanzielle Freiheit verschafft.

Denken Sie daran: Die Ausgleichszulage gewährleistet das Überleben, aber eine erarbeitete Pension bietet ein Stück Würde und Unabhängigkeit. In Wien merke ich bei Beratungen immer wieder, wie groß der Unterschied zwischen „gerade so überleben“ und „eigenständig leben“ ist.

Fazit und Ihre Meinung

Die Antwort auf die Frage „Wie viel Rente bekommt jemand, der nie gearbeitet hat?“ lautet: null echte Rente, aber mindestens die Ausgleichszulage in Höhe von 1.217,96 Euro (Stand 2024), sofern alle sozialen Voraussetzungen erfüllt sind. Es ist ein dichtes soziales Netz, aber es hat viele kleine Löcher, durch die man fallen kann, wenn man Vermögen besitzt oder einen gut verdienenden Partner hat.

Waren Sie überrascht von der Höhe der Ausgleichszulage? Oder halten Sie dieses System für ungerecht gegenüber jenen, die ihr Leben lang hart gearbeitet haben? Teilen Sie Ihre Meinung in den Kommentaren!

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