57.000 Euro Vermögen: Das krasse Wohngeld-Urteil, das jeder Österreicher kennen muss

57.000 Euro Vermögen: Das krasse Wohngeld-Urteil, das jeder Österreicher kennen muss

Stellen Sie sich vor, Sie haben fleißig gespart – vielleicht für ein kleines Polster oder die Altersvorsorge. Plötzlich brauchen Sie Unterstützung bei den Wohnkosten, beantragen Wohngeld, doch die Behörde lehnt ab. Die Begründung? Zu viel gespart!

Dieses Szenario ist in der Praxis Realität. Ein Fall aus Berlin, der aktuell Schlagzeilen macht, betrifft genau diese Situation: Ein Mann mit 57.000 Euro auf der hohen Kante wurde abgewiesen. Doch das Oberverwaltungsgericht hat ein wegweisendes Urteil gefällt, das die Regeln neu schreibt.

Warum dieses Urteil auch für Sie in Österreich extrem wichtig ist? Es geht um die Grundsatzfrage: Wann wird Sparen bestraft, und wann zählt der Einzelfall? Die Antwort überrascht.

Der Fall: Zu reich für die Unterstützung?

Als der Berliner 2023 Wohngeld beantragte, schien die Sache für die Ämter klar zu sein. Auf seinem Konto lagen 57.500 Euro. Damit lag er deutlich über der im Rahmen des Bürgergeld-Gesetzes (in Deutschland relevant, dient hier als Vergleichsbasis für „erhebliches Vermögen“) festgelegten Grenze von 40.000 Euro. Der Antrag wurde rigoros abgelehnt.

Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte diese Ablehnung zunächst. Die Argumentation war simpel: Die neuen, strengeren Regeln des Bürgergeld-Gesetzes für die Grundsicherung müssten auch beim Wohngeld angewendet werden. Mehr als 40.000 Euro? Das sei „erhebliches Vermögen“.

Warum die starre Grenze falsch war

Wer in Österreich staatliche Hilfen beantragt, kennt das Dilemma: Formulare, strenge Grenzen und oft das Gefühl, dass Bürokratie den gesunden Menschenverstand ersetzt. In diesem Fall gab der Betroffene aber nicht auf – und ging in Berufung.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) urteilte anders. Am 11. Dezember kamen die Richter zu einem klaren Schluss: Eine starre Vermögensgrenze lehnen sie ab. So einfach ist die Rechnung nicht.

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Die zentrale Wende des Urteils:

  • Es muss immer geprüft werden, ob es dem Antragsteller zumutbar ist, das vorhandene Vermögen zur Deckung des Wohnbedarfs einzusetzen.
  • Ein „Orientierungswert“ von etwa 61.000 Euro für die erste Person darf zwar herangezogen werden, ersetzt aber niemals die Prüfung der individuellen Umstände.
  • Die bloße Existenz von 40.000 Euro schließt den Wohngeldanspruch nicht schematisch aus.

Die Richter sagten klar: Das in Deutschland eingeführte Bürgergeld-Gesetz ändert nichts an der Pflicht, jeden Fall einzeln zu prüfen. Es funktioniert eben nicht wie ein Bankomat, der bei einer bestimmten Summe einfach „STOP“ sagt.

Der praktische Nutzen: Was lerne ich daraus?

Das OVG-Urteil zeigt, dass Behörden in Österreich oder Deutschland nicht einfach mit starren Zahlen argumentieren dürfen, wenn es um existenzielle Hilfen wie das Wohngeld geht (oder die damit vergleichbaren Wohnbeihilfen/Sozialleistungen in Österreich).

Mein Praxistipp: Lassen Sie sich bei Ablehnung aufgrund von Vermögen nicht sofort entmutigen!

So argumentieren Sie bei der Behörde (Lifehack)

Haben Sie in Österreich (oder Deutschland) eine Ablehnung wegen zu hohen Vermögens erhalten, sollten Sie folgende Punkte betonen:

1. Spezifische Zweckbindung: Ist ein Teil des Vermögens klar für die Altersvorsorge oder unaufschiebbare Anschaffungen (z.B. Reparaturkosten für das Eigenheim) gebunden? Dies muss berücksichtigt werden.

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2. Orientierungswert prüfen: Das Gericht im Berliner Fall stellte klar, dass der alte, höhere Richtwert von etwa 61.000 Euro als Orientierung dient, nicht die Bürgergeld-Grenze von 40.000 Euro.

3. Zumutbarkeit: Fragen Sie direkt, ob es Ihnen zumutbar sei, das gesamte Ersparte für laufende Wohnkosten aufzubrauchen. Wenn das Ersparte danach weg ist, sind Sie dauerhaft auf Grundsicherung angewiesen – das Ziel staatlicher Hilfen ist aber, Sie davor zu bewahren.

Wohngeld (oder Wohnbeihilfe) ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten, der oft übersehen wird. Es hilft Menschen, die zwar arbeiten oder Rente beziehen, aber deren Einkommen knapp ist.

Wer hat Anspruch? (Auch für Österreicher relevant)

  • Arbeitnehmer mit geringem Einkommen (Aufstocker).
  • Rentner oder Pflegeheimbewohner mit wenig Geld.
  • Studierende oder Azubis ohne Anspruch auf BAFöG oder ähnliche Beihilfen.
  • Bezieher von Arbeitslosengeld I, die nicht ausreichend Mietkosten decken können.

Denken Sie daran: Das Gericht hat klargestellt, dass das System flexibel sein muss. Sparen zur Vorsorge ist keine Strafe.

Fazit und Ihre Erfahrung

Der Fall des Berliner Mannes mit 57.000 Euro Vermögen ist ein starkes Signal gegen starre Bürokratie. Er zeigt: Wer seine Rechte kennt und kämpft, kann in existentiellen Fragen gewinnen.

Haben Sie selbst schon einmal staatliche Hilfen wegen zu hohem Vermögen abgelehnt bekommen? Wie sind Sie damit umgegangen?

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