Ein Mann aus Melk muss 9.500 Euro für eine OP privat zahlen. Der Grund: Kein Termin oder zu lange Wartezeiten. SPNÖ-Chef Sven Hergovich übt heftige Kritik.
Der Fall eines 61-jährigen Mannes aus Melk hat in Österreich für Aufregung gesorgt. Wegen langer Wartezeiten für einen dringend notwendigen chirurgischen Eingriff sah er sich gezwungen, die Kosten von 9.500 Euro für eine Operation in einer Privatklinik selbst zu tragen. Diese Situation hat die Aufmerksamkeit des politischen Sprechers der Sozialdemokratischen Partei Österreichs (SPÖ), Sven Hergovich, auf sich gezogen, der scharfe Kritik an der aktuellen Gesundheitsversorgung äußerte.

Kritik an den Wartezeiten im Gesundheitssystem
Hergovich erklärte, dass solche Fälle nicht akzeptabel seien und forderte ein Gesundheitssystem, das auch ohne Zusatzversicherungen oder zusätzliche Zahlungen eine angemessene Versorgung gewährleistet. Er betonte, dass die Wartezeiten für schwerwiegende Erkrankungen und notwendige Operationen sofort verkürzt werden müssten. Dazu seien verstärkte Investitionen in die Ausbildung und das Personal erforderlich, um das allgemeine Niveau des Gesundheitssystems zu verbessern. Er kritisierte, dass die Bürger für eine hochwertige Gesundheitsversorgung zahlen, aber oft nur unzureichende Leistungen erhalten.
Im speziellen Fall des betroffenen Mannes war ein Rücken-Eingriff, der aufgrund akuter Schmerzen notwendig war, über ein Jahr lang in einem Wiener Krankenhaus geplant. Kurz vor dem geplanten Termin erhielt er jedoch eine Absage mit der Begründung, dass er als Niederösterreicher keinen Anspruch auf eine zeitnahe Operation in Wien habe. Die Wartezeiten für einen ähnlichen Eingriff in anderen Städten wie St. Pölten, Krems und Linz wurden ihm mit bis zu 24 Monaten angegeben. Der betroffene Mann äußerte seine Empörung über die Situation, in der er nach einem Leben voller Arbeit nicht die notwendige medizinische Versorgung erhalten konnte.
Um seinen Schmerzen zu entkommen, entschloss sich Otto K., den Eingriff in der Privatklinik Wehrle-Diakonissen in Salzburg durchzuführen. Die gesamten Kosten musste er selbst tragen, und eine Erstattung durch die österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) blieb aus.
Auf eine Anfrage hin erklärte die ÖGK, dass bereits eine pauschale Grundversorgung für Privatkliniken gezahlt werde, weshalb kein weiterer Kostenersatz für Herrn K. möglich sei. Zudem wiesen sie darauf hin, dass die Organisation der Patientenversorgung in den Krankenhäusern in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer liege.
