Die Scheidung ist für alle Beteiligten ein Chaos – emotional und bürokratisch. Aber was passiert, wenn Sie oder Ihr Partner einen Grad der Behinderung (GdB) haben? Ich habe bemerkt, dass viele Betroffene in Österreich übersehen, wie sich diese Situation auf die wichtigsten Punkte auswirkt: Unterhalt, Wohneigentum und der schmerzhafte Zugewinnausgleich.
Gerade jetzt, wo die Lebenshaltungskosten in Wien oder Graz steigen, ist das Wissen über Ihre genauen Rechte entscheidend. Wenn Sie sich blindlings auf „das wird schon“ verlassen, riskieren Sie, am Ende ohne die nötige finanzielle oder räumliche Sicherheit dazustehen. Hier sind die Fakten, die Sie sofort kennen müssen.
Der Insider-Vorteil: Wann zählt der GdB beim Unterhalt wirklich?
Viele denken, der Schwerbehindertenausweis sei automatisch der Schlüssel zur vollen Unterstützung. Das ist ein Irrtum. Der GdB oder die Merkzeichen selbst entscheiden nicht direkt über den Unterhalt. Sie sind eher wie ein Türöffner, der erst dann funktioniert, wenn die Behinderung konkrete Auswirkungen auf die Erwerbsfähigkeit hat.
In meiner Praxis sehe ich immer wieder, dass das Gericht vor allem zwei Dinge prüft:
1. Die „Krankheitsrente“ nach der Scheidung
Nach österreichischem Recht müssen sich Ex-Partner gegenseitig unterstützen, wenn einer seinen Lebensunterhalt nicht selbst decken kann. Bei einer Behinderung greift der sogenannte „Unterhalt wegen Krankheit und Gebrechlichkeit“ (in Deutschland im § 1572 BGB verankert, aber die Logik ist übertragbar).
Aber Achtung: Es reicht nicht, einfach den Ausweis vorzulegen. Sie müssen den Mechanismus dahinter beweisen:

- Der medizinische Nachweis: Ein aktueller Schwerbehindertenausweis und ausführliche ärztliche Atteste über den Krankheitsverlauf sind Pflicht.
- Die Zumutbarkeitsfalle: Wenn Ihnen trotz GdB noch eine leichte Arbeit zugemutet werden kann (zum Beispiel eine einfache Tätigkeit im Home-Office oder ein Job in Teilzeit), müssen Sie diese versuchen. Der volle Unterhaltsanspruch greift nur, wenn Sie langfristig gar nicht mehr erwerbsfähig sind.
- Die Dauer: Bei schwerer, chronischer Behinderung kann dieser Krankheitsunterhalt auch unbefristet gewährt werden. Dies ist der „Worst-Case-Schutz“, den viele übersehen.
2. Das barrierefreie Zuhause: Wie Sie das gemeinsame Eigentum retten
Gerade in Städten wie Salzburg oder Innsbruck ist bezahlbarer Wohnraum, zumal barrierefrei, Gold wert. Für Menschen mit GdB ist die gewohnte Wohnung oft mehr als nur ein Dach über dem Kopf – sie ist Teil der gesundheitlichen Stabilität. Ein Umzug kann zur Katastrophe führen.
Wann kann die Wohnung trotz Scheidung und Miteigentum zugewiesen werden?
Der Lifehack: Die Unzumutbarkeitsregel nutzen
Wenn Sie beweisen können, dass ein Umzug für Sie absolut unzumutbar ist und Ihre gesundheitliche Situation massiv verschlechtern würde, dann haben Sie eine starke Verhandlungsposition. Hier kommt der praktische Wert:
- Ärztliche Stellungnahmen: Lassen Sie sich bestätigen, dass der Umzug Ihre Pflege oder Ihren Gesundheitszustand direkt gefährdet.
- Pflegegutachten: Dokumentieren Sie, wie stark Ihre Wohnung bereits an Ihre Bedürfnisse angepasst wurde (Rampen, Badumbauten etc.).
- Die Rolle der Umbauten: Weisen Sie nach, wie viel Geld in die Barrierefreiheit geflossen ist. Diese Investitionen machen die Wohnung für Sie essentiell und für den Ex-Partner weniger nutzbar.
In schweren Fällen kann das Gericht die zuvor gemeinsam genutzte Wohnung der Person mit Behinderung zuweisen, selbst wenn der Ex-Partner Miteigentümer ist. Das sichert Ihre Lebensqualität sofort.

3. Zahlen, die wehtun: Was der GdB am Zugewinnausgleich ändert
Der Zugewinnausgleich soll den Vermögenszuwachs während der Ehe fair teilen. Wenn Ihr Partner mehr „gespart“ hat, muss er die Hälfte des Unterschieds ausgleichen. Die Behinderung ändert dieses Prinzip nicht direkt.
Aber es gibt einen Kniff: Indirekte Berücksichtigung
Ihr GdB kann indirekt eine Rolle spielen, wenn er während der Ehe zu spezifischen Vermögensverlusten geführt hat. Denken Sie an hohe Krankheitskosten, die nicht von der Kasse gedeckt wurden, oder Einnahmeausfälle durch Therapiezeiten.
Wenn Sie nachweisen können, dass diese Ausgaben direkt mit Ihrer Behinderung in Zusammenhang stehen und dazu geführt haben, dass Ihr Vermögen geringer ausfiel, können diese Punkte im Einzelfall berücksichtigt werden. Dies erfordert jedoch eine extrem detaillierte Dokumentation. Viele machen den Fehler und werfen alle Ausgaben zusammen, anstatt die krankheitsbedingten Verluste isoliert zu betrachten.
Fazit und Ihre nächste Handlung
Die Scheidung ist für Menschen mit GdB keine normale Scheidung. Es geht nicht nur um Paragrafen, sondern um Ihre körperliche Existenzsicherung. Verlassen Sie sich nicht auf Allgemeinplätze.
Die Hauptbotschaft lautet: Sie müssen den kausalen Zusammenhang beweisen. Der Schwerbehindertenausweis ist die Grundlage, aber erst detaillierte Atteste, Pflegeprotokolle und der Nachweis der Unzumutbarkeit eines Umzugs verwandeln ihn in eine Waffe in der Verhandlung.
Haben Sie oder jemand, den Sie kennen, diese speziellen Hürden bei einer Scheidung erlebt? Welche Dokumente haben am Ende den größten Unterschied gemacht?

