Geld zurück von der Bank: Höchstgericht kippt Kreditgebühren

Oberster Gerichtshof bemängelte Bearbeitungsentgelte von Bank Austria und BAWAG

Kreditbearbeitungsgebühren: Oberster Gerichtshof kippt unzulässige Kosten

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in jüngsten Urteilen entschieden, dass Kreditbearbeitungsgebühren von Banken nicht den tatsächlichen Aufwand grob überschreiten und transparent sein müssen. Diese Entscheidungen betreffen insbesondere die UniCredit Bank Austria und die BAWAG, die nun zur Rückzahlung bereits erhobener Gebühren verpflichtet sind. Diese Urteile könnten für viele Kreditnehmer von Bedeutung sein.

Urteile des Obersten Gerichtshofs

In zwei Fällen stellte der OGH klar, dass die von den Banken erhobenen Bearbeitungsgebühren nicht nur den tatsächlichen Aufwand widerspiegeln müssen, sondern auch nicht intransparent sein dürfen. Im ersten Fall wurde der Bank Austria die Rückzahlung von Gebühren in Höhe von 20.850 Euro auferlegt, die ein Kunde für einen Kredit über 695.000 Euro zur Finanzierung einer Eigentumswohnung gezahlt hatte. Diese Gebühren sollten die Bearbeitung des Kreditantrags, die Bonitätsprüfung und die Erstellung der Kreditunterlagen abdecken.

Der OGH stellte fest, dass die Bank Austria einen Zeitaufwand von 20 bis 23 Stunden angab, um den Kredit zu bearbeiten. Selbst unter Berücksichtigung der Softwarekosten sei offensichtlich, dass die vereinbarten Bearbeitungskosten von über 20.000 Euro den tatsächlichen Aufwand grob überschreiten. Dies verstößt gegen die gesetzlichen Vorgaben für die Erhebung solcher Gebühren.

Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Gebühren

In einem weiteren Urteil betonte der OGH, dass Kreditbearbeitungsgebühren für Verbraucher nachvollziehbar sein müssen. Die BAWAG hatte einem Kreditnehmer ein pauschales Bearbeitungsentgelt von 12.150 Euro in Rechnung gestellt, zusätzlich zu weiteren Gebühren für Dienstleistungen wie die Grundbuchüberprüfung. Diese Unklarheit über die genaue Verwendung des Pauschalbetrags wurde als Verstoß gegen das Konsumentenschutzgesetz gewertet.

Die bisherigen Urteile des OGH haben bereits klargestellt, dass eine Berechnung der Bearbeitungsgebühr auf Basis eines festen Prozentsatzes der Kreditsumme unzulässig ist, da die Aufwendungen der Banken unabhängig von der Kreditsumme anfallen müssen. Auch die bloße Auflistung von Gebühren ohne klare Zuordnung wurde als intransparent und somit unzulässig eingestuft.

Auswirkungen auf Kreditnehmer und mögliche Rückforderungen

Die Bank Austria hat angekündigt, das Urteil zu prüfen und betont, dass es sich um Einzelfälle handelt. Laut ihrer Aussage bleiben Kreditbearbeitungsgebühren grundsätzlich zulässig, solange sie im Einzelfall den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Die BAWAG äußerte sich ähnlich und bezeichnete das Urteil als Einzelfall.

Der Prozessfinanzierer des erfolgreichen Klägers, Jufina, rechnet mit einer Welle von Klagen in Milliardenhöhe. Monatlich erreichen das Unternehmen hunderte Anfragen zu ähnlichen Fällen. Anwalt Florian Knaipp rät Kreditnehmern, ihre Verträge auf ähnliche Gebühren zu überprüfen, da das Urteil rückwirkend gilt und die Ansprüche erst nach 30 Jahren verjähren.

Auch Teilnehmer an Sammelaktionen des Verbraucherschutzvereins könnten von positiven Urteilen oder Vergleichen in ähnlichen Fällen profitieren. Verbraucherorganisationen sehen nach den Urteilen Möglichkeiten für Rückforderungen bereits gezahlter Gebühren und prüfen, wie sie gegen weitere Banken vorgehen können.

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