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Nur noch jetzt: Bis zu 1.200 Euro zusätzlich – Fristen für Fördermittel laufen ab

Auch heuer sind wieder zahlreiche Zuschüsse und Bonuszahlungen verfügbar, die für eine finanzielle Entlastung bei vielen Beschäftigten sorgen sollen. So können Arbeitnehmer bereits jetzt von bis zu 1.200 Euro profitieren. Alle Details je Bundesland finden

Steuerliche Entlastungen 2024: So holen Sie Ihr Geld zurück

Im Jahr 2024 können Steuerzahler in Österreich durchschnittlich bis zu 1.000 Euro vom Finanzamt zurückholen. Dank einer neuen App gelingt dies in nur wenigen Minuten. Es gibt zahlreiche finanzielle Unterstützungen, die je nach Bundesland und individueller Lebenssituation in Anspruch genommen werden können. Diese Zuschüsse variieren stark und können bis zu 1.200 Euro betragen. Es ist jedoch wichtig, die Fristen im Auge zu behalten, da einige bereits in Kürze ablaufen.

Finanzielle Unterstützung für Pendler

Besonders Pendler sind auf diese Entlastungsmaßnahmen angewiesen, insbesondere aufgrund der steigenden Kosten für das Autofahren, wie etwa den höheren Spritpreisen. Die Zuschüsse für Arbeitnehmer und Pendler unterscheiden sich je nach Bundesland erheblich.

In Niederösterreich wird die „NÖ Pendlerhilfe“ auch in diesem Jahr wieder angeboten, mit einem Zuschuss von bis zu 1.000 Euro. Um den Antrag zu stellen, muss dieser online über die offizielle Seite des Landes eingereicht werden. Die Auszahlung erfolgt rückwirkend für das Kalenderjahr 2024. Die Frist für Anträge endet am 31. Oktober 2025.

Um Anspruch auf diese Unterstützung zu haben, müssen Antragsteller ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben und eine einfache Wegstrecke von mindestens 25 km zwischen Wohnort und Arbeitsstätte nachweisen. Die Einkommensgrenze liegt bei 2.000 Euro monatlich für Alleinstehende und bei 4.400 Euro für Ehepaare mit einem Kind. Für jedes weitere Kind erhöht sich diese Grenze um 800 Euro.

Die Höhe des Zuschusses hängt von der Entfernung zur Arbeitsstelle ab und beträgt 4 Euro pro Tageskilometer für Hin- und Rückfahrt. Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel mit einer personenbezogenen Jahreskarte kann der Betrag durch einen Öko-Bonus um 20 Prozent erhöht werden, sodass bis zu 1.200 Euro pro Jahr möglich sind.

Weitere Zuschüsse in anderen Bundesländern

In Kärnten kann der Fahrtkostenzuschuss für das vergangene Kalenderjahr beantragt werden. Voraussetzung ist ein Hauptwohnsitz in Kärnten und eine einfache Wegstrecke von mindestens fünf Kilometern zwischen Wohnort und Arbeitsstätte. Die Einkommensgrenzen liegen bei 31.680 Euro bei Nutzung des eigenen Fahrzeugs und 35.000 Euro für öffentliche Verkehrsmittel pro Jahr. Die maximale Auszahlung beträgt 825 Euro, die ebenfalls von der Wegstrecke und dem Einkommen abhängt.

In Oberösterreich wird ein Pendlerzuschuss von bis zu 421 Euro gewährt. Anträge können bis zum 28. Februar 2026 gestellt werden. Die Voraussetzungen sind eine einfache Wegstrecke von mindestens 25 km, ein Jahreseinkommen von maximal 35.000 Euro und der Hauptwohnsitz in Oberösterreich. Pro Kind im Haushalt erhöht sich die Einkommensgrenze um 3.500 Euro.

In der Steiermark wird die Pendlerbeihilfe rückwirkend für das Jahr 2024 ausbezahlt, mit einem maximalen Betrag von 389 Euro pro Arbeitnehmer. Die Anträge sind online bei der Arbeiterkammer Steiermark möglich. Die Frist für die Antragstellung endet am 31. Dezember 2025.

Die neuen Möglichkeiten zur Beantragung von Steuererleichterungen und finanziellen Zuschüssen machen es einfacher denn je, Geld vom Finanzamt zurückzuholen. Die Nutzung einer App zur Erstellung des Steuerausgleichs kann dabei helfen, in nur wenigen Minuten die notwendigen Schritte zu unternehmen.

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