Arbeitnehmer und Pensionisten können auch in diesem Jahr wieder von bis zu 637 bis 1.331 Euro als SV-Bonus profitieren. Anspruch haben Personen, die geringe Einkommen beziehen und daher nur wenig oder gar keine Lohnsteuer bezahlen. Alle Details findet man
In diesem Jahr können viele Arbeitnehmer und Rentner durchschnittlich 1.000 Euro aus dem Steuerausgleich zurückerhalten. Dank einer neuen App ist es möglich, diese Rückerstattung in wenigen Minuten zu beantragen.
Arbeitnehmer und Pensionäre haben die Möglichkeit, ihre zu viel gezahlte Lohnsteuer des Vorjahres zurückzufordern. Aufgrund der erhöhten Absetzbeträge und der Valorisierungen in diesem Jahr profitieren sie noch mehr als zuvor. Die Gutschriften belaufen sich im Durchschnitt auf etwa 1.000 Euro.

Antragslose Veranlagung und individuelle Anträge
Seit dem 1. Juli wird für jene Personen, die ihren Steuerausgleich nicht selbst eingereicht haben, eine antragslose Veranlagung durchgeführt. Es ist jedoch möglich, durch einen eigenen Antrag deutlich höhere Rückzahlungen zu erzielen. Auch Personen, die keine oder nur sehr wenig Lohnsteuer gezahlt haben, können von dieser Regelung profitieren. Für das Steuerjahr 2024 sind Rückerstattungen von bis zu 1.331 Euro pro Person als direkte Auszahlung oder als Sozialversicherungsbonus möglich.
Arbeitnehmer, die nur geringe Einkünfte haben und somit kaum oder gar keine Lohnsteuer zahlen, können dennoch von der Arbeitnehmerveranlagung finanziell profitieren. In diesem Zusammenhang sind auch in diesem Jahr Hunderte Euro an sogenannter Negativsteuer möglich. Diese Negativsteuer stellt eine Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen dar und ist für jene Arbeitnehmer gedacht, die aufgrund ihrer niedrigen Steuerlast keine Steuerrückerstattung erhalten können.
Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung werden beispielsweise der Alleinverdienerabsetzbetrag und der Alleinerzieherabsetzbetrag direkt vom Finanzamt ausgezahlt, wenn die berechnete Einkommensteuer unter 0 Euro liegt.
Maximale Rückerstattungen und künftige Erhöhungen
Für das Steuerjahr 2024 können Höchstwerte von 55 Prozent oder 1.215 Euro bei der Arbeitnehmerveranlagung erreicht werden. Bei einem Anspruch auf die Pendlerpauschale erhöht sich dieser Betrag auf maximal 1.331 Euro. Pensionäre haben Anspruch auf 80 Prozent bzw. 637 Euro. Damit können auch Arbeitnehmer und Pensionäre mit niedrigen Einkünften vom Steuerausgleich profitieren und sich teilweise ihre Sozialversicherungsbeiträge rückerstatten lassen.
Für die Veranlagung im Jahr 2025 werden diese Beträge erneut angehoben und um die Inflationsrate valorisiert. Ab 2026 könnten dadurch rückblickend sogar bis zu 1.398 Euro für Arbeitnehmer erzielt werden.
Ein neuer Steuerausgleich-Rechner ermöglicht es, online zu berechnen, wie hoch die voraussichtliche Gutschrift vom Finanzamt ausfallen wird.
Familienbonus und Kindermehrbetrag
Zusätzlich können Personen, die aufgrund eines zu niedrigen Einkommens nicht vom Familienbonus profitieren, unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf den Kindermehrbetrag haben. Dieser beträgt in diesem Jahr 700 Euro pro Kind als Negativsteuer, zuvor waren es 550 Euro. Der Anspruch besteht, wenn mindestens 30 Tage steuerpflichtige Einkünfte erzielt wurden und ein Anspruch auf den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag vorliegt.
Bei einer geringen Steuerlast wird die Differenz zwischen dem beanspruchten Familienbonus und dem Kindermehrbetrag ausgezahlt, sofern der Familienbonus die Einkommensteuer auf 0 Euro reduziert hat.
Neue Absetzbeträge für 2024 und 2025
Die aktuellen Absetzbeträge für den Steuerausgleich sind wie folgt:
- Alleinverdienerabsetzbetrag: 2024: 572 Euro; 2025: 601 Euro
- Alleinerzieherabsetzbetrag: 2024: 572 Euro; 2025: 601 Euro
- Kinderabsetzbetrag: 2024: 67,80 Euro; 2025: 70,90 Euro
- Mehrkindzuschlag: 2024: 23,30 Euro; 2025: 24,40 Euro
- Pensionistenabsetzbetrag: 2024: 954 Euro; 2025: 1.002 Euro
- Verkehrsabsetzbetrag: 2024: 463 Euro; 2025: 487 Euro
- Unterhaltsabsetzbetrag: 2024: 35 bis 69 Euro; 2025: 37 bis 73 Euro
Mit der neuen App kann der Steuerausgleich in wenigen Minuten erstellt werden, sodass Arbeitnehmer durchschnittlich 1.000 Euro vom Finanzamt zurückholen können.
